Bei der im Vorfeld der Untersuchung durchzuführenden Erhebung wurde festgestellt, daß die vorhandenen Dienstaufgabenbeschreibungen überwiegend nicht den durch die Arbeitsgruppe festgelegten Anforderungen entsprechen, so daß für alle auf Dauer beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter (Beamte und Angestellte) neue Aufgabenbeschreibungen festgelegt werden müssen. Mit den Mittelbauvertretern wurde vereinbart, daß die Festlegung der Dienstaufgaben unter Beteiligung (Anhörung) der Betroffenen erfolgen soll. Auch eine gemeinsam erarbeitete Checkliste von Arbeitsfeldern des Mittelbaus soll den Fakultäten die Erstellung differenzierter Aufgabenbeschreibungen sowohl für die Vorlesungszeit als auch für die vorlesungsfreie Zeit ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurde nochmals darauf hingewiesen, daß nach der jetzigen Rechtslage grundsätzlich nur den habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeitern die Befugnis zu selbständiger Forschung eingeräumt werden kann. Allerdings ist im Rahmen von Forschungsaufgaben der betreffenden Einrichtung im Einzelfall auch für nichthabilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter die Durchführung selbständiger Forschung möglich.
Die gemeinsame Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, daß die Universitäten mittelfristig höchstens 25 % der verfügbaren Planstellen im Akademischen Mittelbau auf Dauer besetzen sollten, um so die Möglichkeiten der Weiterqualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. Die Universität Tübingen überschreitet mit ca. 34 % (entsprechend einer Erhebung zum 1. November 1995) diesen Richtwert erheblich und ist deshalb gehalten, im Rahmen der Fluktuation die Zahl der Dauerbeschäftigungsverhältnisse um etwa 60 zu reduzieren. Hierbei sind gravierende Unterschiede zwischen den Fakultäten festzustellen. Der prozentuale Anteil an der Gesamtzahl der Dauerbeschäftigten schwankt zwischen etwa 5 % und 49 %. Eine Reduzierung kann deshalb nicht pauschal vollzogen werden, sondern setzt eine entsprechende Strukturplanung der Fakultät bzw. der betroffenen Einrichtung voraus, in die auch die befristet besetzten Stellen des Akademischen Mittelbaus einzubeziehen sind. Dafür ist das Fächer- und Aufgabenspektrum in Lehre, Forschung und Dienstleistung unter Berücksichtigung der Aufgaben des übrigen wissenschaftlichen Personals zu definieren.
Kap. 4
Kap. 6
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